Beratung für Eltern
Inklusion ist eine große und wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Sie als Eltern können selbst entscheiden, ob ihr schulpflichtiges Kind eine Regel- oder Förderschule besuchen soll. Egal für welche Schule Sie sich entscheiden, wir unterstützen Sie und ihr Kind dabei, dessen Potentiale und Begabungen zu erkennen und zu fördern. Unsere Teilhabeassistenzen spielen dabei als tägliche Begleitung eine entscheidende Rolle.
Ist Ihr Kind für eine Teilhabeassistenz berechtigt?
Hat Ihr Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung? Oder ist es von einer solchen bedroht? Dann besteht die Möglichkeit eine Teilhabeassistenz beim zuständigen Sozial- oder Jugendhilfeträger zu beantragen. Im Rahmen des Antragsverfahrens müssen Sie je nach Zuständigkeit verschiedene Gutachten erbringen, damit das jeweilige Sozial- oder Jugendamt den Bedarf Ihres Kindes ermitteln und festlegen kann.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Netzwerk!
Seit über 20 Jahren helfen wir Kindern mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen beim Schulbesuch und
bei der Teilnahme am Schulunterricht im Landkreis Gießen. Gerne beraten wir Sie und Ihr Kind bei der Beantragung Ihrer Teilhabeassistenz.
Sie haben Fragen zur Antragstellung und Teilhabeassistenz?
Wir unterstützen und beraten Familien in besonderen Lebenslagen durch unsere individuellen Betreuungsangebote. Sie haben Fragen zu unserer Teilhabeassistenz oder wünschen einen Beratungstermin?
Häufig gestellte Fragen zum Thema:
Welche körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen berechtigen zu einer Teilhabeassistenz?
Der zuständige Sozial- oder Jugendhilfeträger entscheidet individuell über den Bedarf einer Teilhabeassistenz. Die Arten der Beeinträchtigungen kann man beispielhaft wie folgt aufschlüsseln:
- körperliche Beeinträchtigung (z.B. Lähmung, Spastiken)
- geistige Beeinträchtigung (z.B. Trisomie 21, allgemeine Entwicklungsstörungen)
- seelische Beeinträchtigung (z.B. Autismus, ADHS)
- Sinnesbeeinträchtigung (z.B. Blindheit, Gehörlosigkeit)
Wie sind die Teilhabeassistenzen ausgebildet?
Unsere Teilhabeassistenzen haben entweder eine pädagogische oder pflegerische Ausbildung, überzeugen durch private oder ehrenamtliche Erfahrungen mit Kindern mit Behinderungen oder studieren in einer entsprechenden Fachrichtung. Ob Ihr Kind durch eine pädagogisch ausgebildete Fachkraft betreut wird, entscheidet der zuständige Sozial- oder Jugendhilfeträger individuell. Unabhängig von der Art der Qualifikation ist es uns sehr wichtig, dass dass die Teilhabeassistenz auch persönlich zu Ihrem Kind passt
Wer trägt die Kosten für die Teilhabeassistenz?
Die Sozial – und Jugendhilfeträger tragen die Kosten der Teilhabeassistenzen.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf eine Teilhabeassistenz wird durch die Eltern beim zuständigen Sozial- oder Jugendhilfeträger gestellt. Die Zuständigkeit hängt von der Art der Behinderung ab. Auch das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Zuständigkeit.
Gibt es Hilfe beim Ausfüllen der Anträge?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Teilhabeassistenz für Ihr Kind.
Welche Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden?
Generell genügt im ersten Schritt ein formloser Antrag. Die benötigten Unterlagen werden dann bei Ihnen eingefordert.
Erfahrungsgemäß ist es hilfreich, wenn Sie bereits vorab alle vorliegenden ärztlichen Gutachten, Therapieberichte und Schulberichte vorlegen.